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unrechtmäßiger Besitz

См. также в других словарях:

  • Besitz — (Possessio, Rechtsw.), die factische Herrschaft einer Person über einen Gegenstand in der Weise, daß dieselbe beliebig u. mit Ausschluß Anderer auf denselben einwirken kann. Der B. erscheint in rechtlicher Beziehung zunächst als ein reines Factum …   Pierer's Universal-Lexikon

  • unrechtmäßig — kriminell; widerrechtlich; ungenehmigt; verboten; gesetzwidrig; unzulässig; nicht erlaubt; gesetzeswidrig; unberechtigt; illegal; unautorisiert; …   Universal-Lexikon

  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mala fide — (lat.), wider besseres Wissen, arglistig. Mala fides, »böser Glaube«, das Gegenteil der Bona fides (s. Guter Glaube). Malae fidei possessio, ein wissentlich unrechtmäßiger Besitz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • unrechtmäßig — ụn|recht|mä|ßig ; unrechtmäßiger Besitz …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Brandenburg [1] — Brandenburg (m. Geogr. u. Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zum Entstehen der Markgrafen von Nordsachsen 930. Die Ebenen zwischen der Mittel Elbe u. Mittel Oder, die heutige Provinz.B., bewohnten bis zur Völkerwanderung wahrscheinlich Sueven.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ludwig [1] — Ludwig (franz. Louis), altfränk. Mannesname, aus Chlodwig entstanden, bedeutet: ruhmvoller Kämpfer; ihm entsprechen die weiblichen Namen Ludovika und Ludovicia (woraus Luise). Die merkwürdigsten Träger des Namens L. sind: [Römisch deutsche Kaiser …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Animus rem alteri habendi — Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht. Inhaltsverzeichnis 1 Sachenrecht 2 Handelsrecht 3 Wertpapierrecht 4 Öffentliches Recht 5 …   Deutsch Wikipedia

  • Inhaberwille — Der Begriff Inhaber bezeichnet im Schuldrecht und im Sachenrecht denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht. Inhaltsverzeichnis 1 Sachenrecht 2 Handelsrecht 3 Wertpapierrecht 4 Öffentliches Recht 5 …   Deutsch Wikipedia

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